Der Wasserverband Unteres Drautal sucht laufend Mitarbeiter
Wenn du gerne im Umweltschutz arbeiten willst, dich für Technik und Naturwissenschaften interessierst, handwerkliches Geschick mitbringst und eine sorgfältige Arbeitsweise und Verantwortungsbewusstsein für dich Grundvoraussetzung im Arbeitsprozess darstellt, dann bist du bei uns genau richtig! Vorkenntnisse sind wünschenswert, jedoch NICHT erforderlich, du bekommst bei uns eine detaillierte und praxisorientierte Ausbildung für den gesamten Abwassersektor.
Schick uns einfach deine schriftliche Bewerbung an b.klammer@wvbud.at, in welcher du darlegst, warum du mit uns gerne zusammenarbeiten würdest.
Wir freuen uns, bald von DIR zu hören.
INFO zur Mengenfeststellung der Abwassergebühr
Verbrauchte Wassermengen, welche im Rahmen der bestehenden Gesetze in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, sind mit einer geeigneten Messanlage dokumentiert. (Hauptwasserzähler)
Verbrauchte Wassermengen, welche im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, können bei der Abwasserbenützungsgebühr in Abzug gebracht werden. (Subzähler)
Voraussetzungen:
Die gesetzlichen Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes sehen vor, dass die abgabenvorschreibenden Stellen, in unserem Entsorgungsbereich sind dies die beiden Verbandsgemeinden Paternion und Weißenstein, nur jene Zähler für die Verrechnung der Kanal- bzw. Wassergebühren heranziehen dürfen, die auch geeicht sind!
Das gesetzliche Eichintervall beträgt fünf Jahre.
Für den rechtzeitigen Tausch des Hauptzählers ist das jeweilige Wasserwerk bzw. die jeweilige Wassergenossenschaft zuständig.
Sofern der Kanalanschlusswerber einen Subzähler (z.B. für Gartenwasser etc.) installiert hat, der bei der Verrechnung der Abwasserkanalgebühr in Abzug gebracht werden soll, ist der Besitzer dieses Zählers laut Maß- und Eichgesetz für den rechtzeitigen Austausch des Subzählers verantwortlich.
Wird ein Subzähler innerhalb der 5 Jahre Frist nicht erneut geeicht bzw. erneuert, können diese Wassermengen bei der Abwassergebühr nicht mehr gegengerechnet werden und wird dieser Zähler alsdann aus dem Abrechnungssystem der jeweilen Gemeinde gelöscht.
Ein Subzählertausch bzw. eine Subzählereichung ist von einem Fachpersonal durchzuführen (Installateur).
Nach erfolgtem Zählertausch bzw. erfolgter Eichung ist der Wasserverband Unteres Drautal umgehend zu informieren!
Verbotene gesetzeswidrige Entsorgung im Abwasserkanal!
Wir ersuchen eindringlichst nachstehende VERBOTE tunlichst einzuhalten!
Aufgrund immer wieder aufgetretener Störungen im laufenden Kanalbetrieb (zahlreiche Verstopfungen durch gesetzeswidrige Entsorgung von nachstehenden Materialien in den öffentlichen Abwasserkanal) ersucht der Wasserverband Unteres Drautal eindringlichst nachstehende VERBOTE tunlichst einzuhalten!
In die Kanalisationsanlage dürfen NICHT eingebracht werden:
- Abfälle aus hauseigenen Müll Zerkleinerern
- Stoffe, welche die Kanalsohle bzw. Kanalwanderung beschädigen
- Müll und Schnee
- Brennbare und explosive Stoffe (Benzin, Mineralöle)
- Flüssigkeiten mit Temperaturen über 50 Grad Celsius
- Alkalische Flüssigkeiten mit einem PH-Wert über 9, sowie Säuren mit einem PH-Wert unter 6
- Stoffe, welche die Wirkungsweise der Kläranlage nachteilig beeinflussen bzw. in dieser nicht ausreichend abgebaut werden können und infolge ihrer Giftigkeit, Konzentration oder Eigenschaften darüber hinaus auch Vorfluter schädigen wie Kohlenwasserstoffe, Pestizide, Schwermetalle, strahlende Substanzen, Inhalt von Hauskläranlagen oder sonstigen Sammelgruben, Jauche, Silosäfte, Molke, Schlachtblut, Borsten, Haare, Panseninhalt und Räumgut aus Benzin-, Öl- und Fettabscheidern
- Feste Stoffe und Abfälle, welche die Leitungen verstopfen können
- Feuchte Toilettentücher aus Vlies, Windeln, Wattestäbchen, Hygienebinden, Strumpfhosen etc.
- Klärgrubenräumung von Senkgruben bzw. 3-Kammeranlagen: Das zu entfernende angefaulte Klärräumgut darf in keinem Fall in den angrenzenden öffentlichen Abwasserkanal des WVBUD gepumpt werden, sondern muss ordnungsgemäß in der öffentlichen Kläranlage entsorgt werden.
COV-19 Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensrichtlinien
Bitte beachten Sie die HINWEISE und VORSICHTSMASSNAHMEN
Sie dienen IHRER und UNSERER Gesundheit!
- Vermeiden Sie UNNÖTIGE persönliche Besuche in den Räumlichkeiten des WVBUD.
- Klären Sie bitte VORAB per Telefon oder E-Mail, ob ein Besuch wirklich UNUMGÄNGLICH ist.
- Bitte halten Sie einen Abstand von 1 – 1,5 Metern unbedingt ein.
- Bitte benützen Sie eine MNS-Maske.
- Bitte verwenden SIE IMMER die bereitgestellten Desinfektionsmöglichkeiten in den Büroräumlichkeiten und am Gelände der Abwasserreinigungsanlage Unteres Drautal.
- Bitte betreten Sie KEINE Büroräume der Mitarbeiter.
- Warten Sie im Wartebereich VOR der ANMELDUNG bis Sie von einem Mitarbeiter bedient werden.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Das TEAM des WASSERVERBANDES UNTERES DRAUTAL
COV-19 Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensrichtlinien als Download im PDF-Format:
Aktuelles zur Corona-Pandemie
Abwasserentsorgung trotz Corona-Pandemie gesichert
Österreichische Abwasserwirtschaft gerade in Krisenzeiten gefordert
Die aktuelle Entwicklung rund um die Corona-Pandemie stellt die öffentlichen Dienstleistungen insgesamt vor große Herausforderungen. Neben der Trinkwasserversorgung ist auch die Abwasserentsorgung systemrelevant und Teil der kritischen Infrastruktur. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinden und Abwasserverbände sorgen mit großem persönlichem Einsatz auch in diesen schwierigen Zeiten auf den Kanal- und Kläranlagen für ein reibungsloses Funktionieren der Abwasserentsorgung auf dem gewohnt hohen Niveau.
Teilweise im Notbetrieb und von der Allgemeinheit weitestgehend unbemerkt, verrichtet das Personal der Gemeinden und Abwasserverbände diese zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge und schützt damit die österreichische Bevölkerung vor weiteren gesundheitlichen Risiken. Ganz in Vergessenheit geraten ist die Tatsache, dass die Pandemien vergangener Jahrhunderte auf eine nicht vorhandene Abwasserentsorgung und den damit verbundenen hygienischen Missständen zurückzuführen waren.
Schutzvorkehrungen und Personalengpässe in der Abwasserwirtschaft
Die Aufrechterhaltung des Betriebs der Kanal- und Kläranlagen stellt Gemeinden und Verbände und deren Betriebspersonal jedoch vor große Herausforderungen. Vor allem die Personalplanung gestaltet sich in der Krise als besonders schwierig. DI Manfred Assmann, Geschäftsführer des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV), hierzu: "Trotz der personellen Engpässe und verschärfter Sicherheitsbedingungen ist es erfreulicherweise gelungen, die Abwasserreinigung weiterhin ordnungsgemäß aufrechtzuerhalten. Um einen Ausfall der Anlagen aufgrund erkrankter MitarbeiterInnen zu verhindern, werden viele Anlagen im Schichtbetrieb geführt." Die Qualität der Abwassersammlung und der Abwasserreinigung unterliegt somit auch in der Krise keinen Einschränkungen.
Daseinsvorsorge Abwasserreinigung mit Unterstützung des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV)
Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) nimmt seine zentrale Schlüsselposition als das Branchennetzwerk der österreichischen Abwasserwirtschaft wahr und steht seinen über 2.000 Mitgliedsorganisationen auch in Krisenzeiten uneingeschränkt zur Verfügung. "Die primäre Aufgabe des Verbandes ist es, unsere Mitglieder mit Informationen und Sachkompetenz zu versorgen und zu begleiten. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist uns das ein besonderes Anliegen. Da fast alle kommunalen Abwasseranlagen im ÖWAV organisiert sind, können wir unsere Mitglieder über unser Netzwerk an ExpertInnen und PraktikerInnen mit aktuellen Informationen erreichen und unterstützen", so ÖWAV-Präsident BR h.c. DI Roland Hohenauer.
Bereits seit Beginn der Pandemie in Österreich beschäftigt sich der ÖWAV intensiv mit der Thematik "SARS-CoV-2 im Abwasser". Aktuelle Informationen für Betreiber von Abwasseranlagen werden laufend auf der Homepage des ÖWAV https://www.oewav.at/ veröffentlicht. Auch mittel- bis langfristig wird sich der ÖWAV mit dem Thema Corona auseinandersetzen, um seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten.
Klopapier-Alternativen verstopfen Kanäle und Pumpen
Die Corona-Krise verschärft jedoch unerwartet auch noch eine ganz andere Problematik. So führen die Hamsterkäufe von Klopapier in den letzten Wochen auch zu einer eklatant gestiegenen Nachfrage nach alternativen Hygieneprodukten, wie u.a. Feuchttüchern. Diese lösen sich allerdings im Wasser nicht rasch genug auf und verstopfen folglich Kanäle und Rohre. Im schlimmsten Fall drohen Pumpwerke auszufallen. Verstopfte Ableitungen können wiederrum zum Rückstau des Abwassers in die sanitären Einrichtungen der betroffenen Wohnungen und Häuser führen. Der ÖWAV appelliert darum einmal mehr daran, derartige Hygieneartikel nicht über die Toilette, sondern fachgerecht über den Mülleimer zu entsorgen. Nicht nur, aber besonders während der Corona-Krise und in Zeiten von kurzfristiger Knappheit an Toilettenpapier gilt die Prämisse "Poo-Pee-Paper" – nur menschliche Ausscheidungen oder normales Toilettenpapier darf über das WC entsorgt werden.
Auch aufgrund von Personalknappheit würde ein Ausfall von Pumpwerken während der Pandemie den uneingeschränkten Betrieb der Abwasserentsorgung stark beeinträchtigen. "Gerade bei kleinen Betreibern bestehen zur Schadensbehebung hohe Anforderungen an das Personal, welches in Zeiten der Corona-Krise ohnehin nur sehr eingeschränkt verfügbar ist", betont der Vizepräsident des Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes (ÖWAV) und Geschäftsführer des AWV Wiener Neustadt-Süd BR h.c. DI Dr. Wolfgang Scherz, MBA. Schon in Zeiten abseits der Krise entstehen für die Abwasserbetriebe durch die Entsorgung von ungeeigneten Hygieneartikeln in den Toiletten Kosten und Schäden in Millionenhöhe.
Abwasserbranche in Österreich – Zahlen und Fakten:
Im Durchschnitt sind 95 Prozent aller österreichischen Haushalte über Schmutz- und Mischwasserkanäle an das Kanalnetz angeschlossen. Davon liegen 93,5 Prozent im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Verbände, 1,5 Prozent werden über Genossenschaften entsorgt. Die verbleibenden 5 Prozent der Haushaltsabwässer werden zudem über private Einzelanlagen, Senkgruben etc. entsorgt. Trotz des österreichweiten hohen Anschlussgrades gibt es dennoch Regionen, wo der Anschlussgrad nur bei 70-80% liegt. Daher sind auch Neuinvestitionen weiterhin dringend erforderlich.
Das öffentliche Kanalnetz misst zurzeit insgesamt fast 93.000 km. Die Abwässer werden in ca. 1.930 kommunalen Anlagen und rund 15.500 Kleinklärlagen gereinigt und behandelt. Mit einer Ausbaukapazität von fast 21,5 Mio. EW (Einwohnerwerte) im kommunalen und 10 Mio. EW im industriellen und gewerblichen Bereich leistet die Abwasserbranche einen zentralen Beitrag zum Gewässerschutz in Österreich. In österreichischen Haushalten werden durchschnittlich 130 Liter Wasser pro Kopf und Tag verbraucht. Derzeit sind rund 10.400 Personen im Abwassersektor beschäftigt.
Die Qualität der Abwassereinigung hängt stark vom Fachwissen und somit von der Qualität und der Ausbildung des Fachpersonals ab, der in Österreich großer Stellenwert durch ein entsprechendes Aus- und Fortbildungsangebot des ÖWAV beigemessen wird. Um eine kontinuierliche Know-how-Entwicklung beim Betriebspersonal und Weiterentwicklung von Technologie voranzutreiben, ist der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) gemeinsam mit den Universitäten maßgeblich beteiligt.
Branchenbild Abwasser 2020
Im Jänner 2020 wurde das aktualisierte "Branchenbild der österreichischen Abwasserwirtschaft" veröffentlicht, das einen kompakten, aktuellen Überblick über die Abwasserwirtschaft in Österreich gibt. Das Branchenbild wurde vom ÖWAV gemeinsam mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) erstellt. Die interessierte Öffentlichkeit, die Abwasserbranche und insbesondere die Politik erhalten mit dem Branchenbild die Möglichkeit, sich über die Leistungen der österreichischen Abwasserwirtschaft, die Vielfalt ihrer Aufgaben und die aktuellen Herausforderungen an die Branche zu informieren. Das Branchenbild Abwasser 2020 steht auf der ÖWAV-Homepage https://www.oewav.at/branchenbild2020 zum Gratis-Download zur Verfügung. Die gedruckte Version kann kostenfrei beim ÖWAV angefordert werden.
Österreichischer Wasser-und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV)
Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) vertritt seit 1909 die Gesamtheit der Wasser-und Abfallwirtschaft in Österreich. Als gemeinnütziger Verein setzt er sich für die Erreichung der nachhaltigen Ziele auf nationaler und internationaler Ebene ein.
Seinen über 2.000 Mitgliedern bietet der ÖWAV ein Netzwerk, eine neutrale und unabhängige Plattform aller fachlichen Kräfte mit hoher Sachkompetenz, die Informationen, Ausbildung und den Interessenausgleich in der österreichischen Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft anbieten oder suchen.
Als Informations- und Kommunikationsdrehscheibe stellt der ÖWAV seinen Mitgliedern Informationen zu technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen zur Verfügung und ermöglicht den Erfahrungsaustausch in den Bereichen Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft. Im Zentrum der Aktivitäten des ÖWAV steht die Organisation von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie das Erarbeiten von technischen Regelwerken für die Praxis (Regelblätter, Arbeitsbehelfe, Positionspapiere usw.).
Aussender: Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV)
Ansprechpartner: Mag. Heidrun Schiesterl, MA
Tel.: +43 1 535 57 20 90
E-Mail: mailto:schiesterl@oewav.at
Website: www.oewav.at
Wien (pts023/23.04.2020/13:55)
Aus aktuellem Anlass zur Corona-Krise
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aus aktuellem Anlass zur Corona-Krise teilen wir Ihnen mit:
Das oberste Ziel ist der Schutz der Gesundheit aller in Österreich lebenden Menschen.
Dabei muss die Ausbreitung des Virus COVID-19 so gut wie möglich gebremst werden.
Wir brauchen jetzt Zusammenhalt aber auch Distanz im täglichen Leben.
Aufgrund dessen wird bis auf weiteres
sämtlicher Parteienverkehr beim WASSERVERBAND UNTERES DRAUTAL (persönlicher Kontakt) eingestellt!
Sämtliche Anfragen zum Thema Abwasserkanalisation
bzw. Abwasserentsorgung können bis auf weiteres
nur mehr telefonisch (04245/3716),
per Fax (04245/371616)
oder via E-Mail (office@wvbud.at)
beantwortet werden.
Abwasserproben von diversen Kleinkläranlagenbetreibern sind nach telefonischer Vorankündigung (Hotline: +04245/3716-33) vor das Eingangstor (großes Schiebetor) abzustellen.
Der Kontakt mit dem Betriebspersonal des Verbandes ist zu vermeiden!
Mit dem Ersuchen um Verständnis!
Bernd Klammer
Geschäftsführung WVBUD
ÖWAV-Forderungspapier
Um die nachhaltige Sicherung der Bundesförderung für die österreichische Trink- und Abwasserwirtschaft einzufordern und insbesondere auf die Herausforderungen des Wert- und Funktionserhalts der siedlungswasserwirtschaftlichen Infrastruktur hinzuweisen, haben die Verantwortlichen und Partner der Trink- und Abwasserwirtschaft in Österreich unter Federführung des ÖWAV ein Forderungspapier „Forderungen zur nachhaltigen Sicherung der Bundesförderung für die österreichische Trink- und Abwasserwirtschaft“ erstellt.
Mitgestaltet und unterzeichnet wurde dieses Papier vom Österreichischen Städtebund, dem Österreichischen Gemeindebund, der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen, der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) und dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV).
Zudem hat der ÖWAV in Kooperation mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) das „Branchenbild der österreichischen Abwasserwirtschaft 2020“ neu erstellt und herausgegeben. Die interessierte Öffentlichkeit und die Abwasserbranche sowie insbesondere die Politik erhalten damit die Möglichkeit, sich über die Leistungen der österreichischen Abwasserwirtschaft sowie die Vielfalt ihrer Aufgaben und die aktuellen Herausforderungen zu informieren. Weiters wird der volkswirtschaftliche Nutzen für Österreich beleuchtet und es werden die Leistungen der Branche für die Gesellschaft, das Erfordernis des Funktions- und Werterhalts der Anlagen und Netze sowie der damit verbundene künftige Investitionsbedarf aufgezeigt.
Die beiden Publikationen stehen auf der Homepage des ÖWAV zum Gratis-Download zur Verfügung. Das gedruckte Forderungspapier sowie das Branchenbild 2020 können weiters ab sofort kostenfrei beim ÖWAV bezogen werden.
ÖWAV-Positionspapier
Der ÖWAV ist die unabhängige Plattform für die Erreichung der nachhaltigen Ziele der Wasser- und Abfallwirtschaft in Österreich und vertritt mit über 2.000 Mitgliedsorganisationen die Gesamtheit der Wasserund Abfallwirtschaft.
Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) nimmt die Konstituierung der neuen Bundesregierung und die bevorstehende EU-Ratspräsidentschaft 2018 zum Anlass, Positionen und Forderungen zu den wesentlichen Herausforderungen einer nachhaltigen darzulegen, diese in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen und deren Umsetzung einzufordern.
Das ÖWAV-Positionspapier als Download im PDF-Format:
Subzählertausch gemäß Maß- und Eichgesetz
Aufgrund jüngster Diskussionen zum Thema „Eichpflicht von Wasserzählern“ möchten wir Sie auf die gesetzlich erforderliche Eichpflicht von Wasserzählern (Haupt- und Subzähler) hinweisen.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes sehen vor, dass die abgabenvorschreibenden Stellen, in unserem Entsorgungsbereich sind dies die beiden Verbandsgemeinden Paternion und Weißenstein, nur jene Zähler für die Verrechnung der Kanal- bzw. Wassergebühren heranziehen dürfen, die auch geeicht sind. Das gesetzliche Eichintervall beträgt fünf Jahre.
Für den rechtzeitigen Tausch des Hauptzählers ist das jeweilige Wasserwerk bzw. die jeweilige Wassergenossenschaft zuständig.
Sofern Sie einen Subzähler (Gartenwasser etc.) installiert haben, der bei Verrechnung der Kanalgebühr in Abzug gebracht werden soll, sind Sie laut Maß- und Eichgesetz für den rechtzeitigen Austausch des Subzählers verantwortlich. Einen diesbezüglichen Antrag haben Sie beim Einbau Ihres Subzählers gegenüber dem Wasserverband Unteres Drautal abgegeben. Bitte überlegen Sie, ob sich der finanzielle Aufwand für einen Subzähler bei geringem Verbrauch (ca. 10 m³) für Sie lohnt.
Sollte dieser Wunsch trotzdem weiterhin bestehen, dann müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Subzähler, sofern die fünfjährige Eichfrist erreicht ist, ausgetauscht wird. Bezüglich des Austausches des Subzählers haben sich die beiden Verbandsgemeinden bemüht, Ihnen eine Hilfestellung anzubieten. Dafür wurden mit Installationsunternehmen im Gemeindebereich Gespräche geführt, um für Sie kostengünstige Austauschmöglichkeiten zu erreichen.
Der Aus- und Einbau eines Subzählers kann Ihnen daher von den Unternehmern zu einer Pauschale (Arbeit und Fahrtkosten) von €25,-- und der auszutauschende Zähler zu €35,-- für eine Wasserdurchflussmenge von 4 m³/h bzw. zu €25,-- für eine Wasserdurchflussmenge von 1,5 m³/h oder für eine Wasserdurchflussmenge von 2,5 m³/h angeboten werden. Die Firmen mit ihren Ansprechpersonen können Sie bei uns erfragen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, den Austausch auch anders zu organisieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen der Wasserverband Unteres Drautal (Kontakt) und Ihre Marktgemeinde gerne zur Verfügung.
(Alle angegebenen Preise sind Nettopreise)
Feuchttücher gehören nicht in das WC!
Feuchttücher, Babytücher und Hygienetücher sind heutzutage aufgrund ihrer extremen Reißfestigkeit ein „beliebter Partner“ in der Hygienebranche. Diese bestehen meistens aus einem Polyester-Viskose-Gemisch oder auch Fasern, die mit Kunstharzen gefestigt sind. Doch für Kanalbetreiber sind diese äußerst unangenehm. Die in Toiletten entsorgten Feuchttücher verstopfen die Kanalisation und verfangen sich in den Abwasserpumpen.
Lange, verfilzte und zähe Stränge belasten die Pumpen und bringen sie zum Stillstand. Auch in Kläranlagen verursachen Feuchttücher Probleme. Sie schwimmen an der Oberfläche, verringern dadurch den Sauerstoffaustausch und stören die Biologie der Anlage. Außerdem verstopfen sie Rohre, Pumpen und Überläufe.
Die Schneideräder der Abwasserpumpen können die Tücher oft nicht zerkleinern. Verstopfungen und Stillstand der Pumpen sind die Folge. Somit entstehen aufwändige Personaleinsätze, bei denen die Pumpen zerlegt, gereinigt und wieder instand gesetzt werden müssen.
Hier einige Tipps, damit die Abwasserentsorgung zuverlässig, umweltschonend und ohne zusätzliche Kosten funktioniert:
- verwenden Sie Feuchttücher aus Papier, diese lösen sich im Wasser auf
- befeuchten Sie Toilettenpapier mit einer Körperlotion oder mit einem speziellen Spray für die Intimpflege
- Benutzen Sie einen Waschlappen
- Feuchttücher aus Vlies bitte in den Abfalleimer entsorgen!
Der Wasserverband Unteres Drautal ersucht alle Kanalanschlussbesitzer im eigenen- und gemeinsamen Interesse, diese Vorgaben einzuhalten!
Fremdwässer nicht in den Abwasserkanal einleiten!
Seit dem Jahr 2000 werden Abwässer im Unteren Drautal über ein Abwassertrennsystem zur Kläranlage Weissenstein transportiert und dort gereinigt.
Die Einleitung von Drainage- Oberflächen- Dach- Hof- Swimmingpool und Grundwässer in den Abwasserkanal ist illegal und strengstens verboten!
Eine Vielzahl an geringen Mengen an Fremdwassereinleitungen genügt, um das Kanalsystem, die Pumpen und Kläranlagen über das tragfähige Maß hinaus zu belasten. Bei Extremsituationen wie bei einem Hochwasser nach starken Regenfällen hat dies schwerwiegende Folgen! Es kommt zur hydraulischen Überlastung der Kanalisationsanlagen, da diese sowie auch die Pumpstationen für solche zusätzliche Wassermengen nicht ausgelegt sind. In der Kanalisation entsteht ein Rückstau, der zu Überflutungen von tieferliegenden Objekten führen kann.
Aufgrund der Überschreitung der Leistungsgrenze des für das anfallende Wasser ausgelegten Schmutzwasserkanalsystems, kann das gewerbliche und häusliche Schmutzwasser nicht mehr ungehindert abgeleitet werden. Erhöhter Energieaufwand für Pumpwerke und Kläranlagen sind die Folge. Damit verursachen die ordnungs- und gesetzwidrigen Fremdwassereinleitungen neben einem enormen Mehraufwand aber auch zusätzliche Kosten.
Die Mitarbeiter des Verbandes werden in nächster Zeit wieder vermehrt Kanalüberprüfungen vornehmen.
Eventuell erkannte Fehlanschlüsse müssen unverzüglich an die zuständige Behörde zur Anzeige gebracht werden!
Kanaldeckel dürfen nicht geöffnet werden!
- Das Öffnen von der Kanalschachtdeckel ist strengstens verboten!
- Der hochtoxische Schwefelwasserstoff (H2S) entsteht im Abwasserkanal (typischer Geruch von faulen Eiern)
- H2S kann schon in geringen Mengen zum Tod führen!
Im Abwasserkanal entsteht durch die Einbringung von schwefelhaltigen Substraten (Fäkalien) der hochtoxische Schwefelwasserstoff (H2S). Schwefelwasserstoff verursacht den typischen Geruch von faulen Eiern. Dieser ist ab 0,005ppm (Einheit parts per million) wahrnehmbar. Je grösser der H2S –Anteil im Abwasser ist, desto weniger wird dieser vom Menschen wahrgenommen.
H2S betäubt den Geruchsinn!
Auf den Menschen ergeben sich konzentrationsabhängig Vergiftungserscheinungen | |
< 100 ppm | nach mehreren Stunden |
> 100 ppm | weniger als eine Stunde (Entwicklung eines Lungenödems) |
ca. 500 ppm | lebensgefährlich - in 30 Minuten (kurzfristige Steigerung der Atemrate, gefolgt von Atemstillstand) |
ca. 1000 ppm | lebensgefährlich in wenigen Minuten |
> 1000 ppm | Bewusstlosigkeit, Atemstörungen, Krämpfe, die innerhalb weniger Minuten zum Tod führen |
ca. 5000 ppm | tödlich in wenigen Sekunden |
Schon allein aus gesundheitlichen Gründen ist daher das Öffnen der Abwasserschächte untersagt!
Wertschöpfung unseres kostbaren Wassers
Wir wollen der Bevölkerung die Wertschöpfung unseres kostbaren Wassers mit den vorhandenen Leitungen im Trink- und Abwasserbereich wieder bewusster machen.
Viele interessante Informationen zum Thema Trink-und Abwassernetze finden Sie unter dem folgenden Link!
Information für Anschlussnehmer Vakuumkanalisation
Sehr geehrte Anschlussnehmer!
Eine konventionelle Abwasserentsorgung mit Freispiegelkanälen wäre in Ihrem Siedlungsbereich angesichts des hohen Grundwasserstandes, der teilweise beengten Platzverhältnisse und aufgrund des Großteils mangelnden natürlichen Gefälles nur sehr aufwendig und langwierig herzustellen. Um den Bauablauf zu vereinfachen bzw. zu ermöglichen; wurde eine Unterdruckkanalisation vorgesehen. Dieses System bietet den Vorteil der geringen Bauzeit aufgrund des raschen Baufortschritts, da die Sammelleitungen in nur geringer Tiefe verlegt werden.
Der Anschlussnehmer ist durch derartige Systemwahl der Unterdruckkanalisation nur geringfügig betroffen: Die Senkgrube wird durch einen speziellen Hausübergabeschacht abgelöst, in welchen die Schmutzwässer eingeleitet werden. Die privaten Kanalleitungen auf den Grundstücken werden dabei im freien Gefälle bis zu diesem vom Wasserverband Unteres Drautal errichteten Schacht geführt und angeschlossen.