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INFO zur Mengenfeststellung der Abwassergebühr

Verbrauchte Wassermengen, welche im Rahmen der bestehenden Gesetze in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, sind mit einer geeigneten Messanlage dokumentiert. (Hauptwasserzähler)

Verbrauchte Wassermengen, welche im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, können bei der Abwasserbenützungsgebühr in Abzug gebracht werden. (Subzähler)

Voraussetzungen:

Die gesetzlichen Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes sehen vor, dass die abgabenvorschreibenden Stellen, in unserem Entsorgungsbereich sind dies die beiden Verbandsgemeinden Paternion und Weißenstein, nur jene Zähler für die Verrechnung der Kanal- bzw. Wassergebühren heranziehen dürfen, die auch geeicht sind!
Das gesetzliche Eichintervall beträgt fünf Jahre.

Für den rechtzeitigen Tausch des Hauptzählers ist das jeweilige Wasserwerk bzw. die jeweilige Wassergenossenschaft zuständig.

Sofern der Kanalanschlusswerber einen Subzähler (z.B. für Gartenwasser etc.) installiert hat, der bei der Verrechnung der Abwasserkanalgebühr in Abzug gebracht werden soll, ist der Besitzer dieses Zählers laut Maß- und Eichgesetz für den rechtzeitigen Austausch des Subzählers verantwortlich.
Wird ein Subzähler innerhalb der 5 Jahre Frist nicht erneut geeicht bzw. erneuert, können diese Wassermengen bei der Abwassergebühr nicht mehr gegengerechnet werden und wird dieser Zähler alsdann aus dem Abrechnungssystem der jeweilen Gemeinde gelöscht.

Ein Subzählertausch bzw. eine Subzählereichung ist von einem Fachpersonal durchzuführen (Installateur).
Nach erfolgtem Zählertausch bzw. erfolgter Eichung ist der Wasserverband Unteres Drautal umgehend zu informieren!

WVBUD Wasserzahler Eichpflicht als PDF

Das WC ist kein Mistkübel!

Das WC ist kein Mistkübel!

Das WC ist kein Mistkübel! Wer Müll über den Abfluss entsorgt, schädigt die Kanalisation und treibt den Aufwand für Reinigung und Reparatur in die Höhe. So entstehen jedes Jahr unnötige Kosten in Millionenhöhe. Kosten, die wir alle mit unseren Kanalbenützungsgebühren mittragen müssen!

Also: Das Abwassernetz, die Geldbörse und auch die Umwelt schonen - den Müll sachgerecht entsorgen!

Das WC ist keine Biotonne!

Das WC ist keine Biotonne!

Das WC ist keine Biotonne! Wer Biomüll, egal ob gehäckselt oder nicht, in das WC kippt, handelt illegal! So entstehen jedes Jahr unnötige Kosten in Millionenhöhe. Kosten, die wir alle mit unseren Kanalbenützungsgebühren mittragen müssen!

Also: Das Abwassernetz, die Geldbörse und auch die Umwelt schonen - den Müll sachgerecht entsorgen!

Das WC ist kein Fetty

Das WC ist kein Fetty

Altspeiseöl verstopft die Kanalisation, was hohe Kanalreinigungskosten verursacht - Kosten, die wir alle mit unseren Kanalbenützungsgebühren mittragen müssen.

Deshalb: Altes Frittier- und Speiseöl, Bratfett und Schmalz im Fetty sammeln, dem speziellen Sammelkübel. So schonen Sie Ihre Geldbörse, die Kanalisation und auch die Umwelt!

Wichtige Informationen als PDF

WVBUD Imagefilm

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